NEIN zur Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
Die Initiative des SVP-nahen «Egerkinger Komitees», das schon die unsägliche Initiative «Gegen den Bau von Minaretten» zu verantworten hatte, will in der Bundesverfassung ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts festschreiben. Gedacht ist dieses Verbot für Musliminnen und für Vermummte an Demonstrationen. Das Verhüllungsverbot an Demonstrationen wurde unterdessen bereits in vielen Kantonen durchgesetzt, wenn auch nicht auf der Ebene der Verfassung. Neben dem Verhüllungsverbot will die Initiative weiter, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht zu verhüllen. Immerhin sieht die Initiative Ausnahmen vor aus gesundheitlichen Gründen.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser will eine Pflicht zur Enthüllung des Gesichtes gegenüber Vertreter*innen einer Schweizer Behörde, die gestützt auf Bundesrecht eine Person zur Erfüllung ihrer Aufgabe identifizieren muss. Dass die Initiative aus menschenrechtlicher Sicht abgelehnt werden muss, dürfte wohl klar sein. Aus juristischer Sicht scheint der Gesetzesentwurf von Bundesrat und Parlament unproblematisch zu sein. Der Gegenvorschlag übernimmt allerdings im Kern das Anliegen der Initiative, da er vorgibt, auf ein existierendes Problem eine Antwort zu geben, wo eigentlich gar kein Problem vorliegt. Wird die Initiative abgelehnt, so tritt dieser Gegenvorschlag nach einer Referendumsfrist in Kraft.