Aus dem nationalen Wahlprogramm 2019 der PdA Schweiz
In ihrer ganzen Geschichte hat die Partei der Arbeit für sichere und solidarische Renten gekämpft. Mit ihrer nationalen Volksinitiative «Für eine wirkliche Volkspension» verlangte die Partei im Jahr 1969 eine einheitliche staatliche Altersvorsorge für die gesamte Bevölkerung, in welche die damals bestehenden Vorsorge- und Pensionskassen eingebaut werden sollten. Diese Initiative wurde heftig und mit riesigen finanziellen Mitteln bekämpft: von den privaten Versicherungsgesellschaften und Banken, den bürgerlichen Parteien und Verbänden, aber auch von der SP und den meisten Gewerkschaften. Das damalige Versprechen des Bundesrates, mit dem «Drei-Säulen-System» die berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären, trug mit dazu bei, dass die PdA-Initiative in der Volksabstimmung abgelehnt wurde.
Die AHV stärken
In den vergangenen Jahrzehnten ist deutlich zutage getreten, dass die berufliche Vorsorge (BVG) mit den Pensionskassen für breite Bevölkerungsschichten keine Sicherheit bietet. Ein Beweis dafür ist, dass BVG-Renten kontinuierlich sinken. Die insgesamt 900 Milliarden Franken, die als Kapital in den verschiedenen Pensionskassen angehäuft wurden, sind fragil und zudem kostspielig in der Verwaltung. Sie basieren vor allem auf Marktrenditen, die in den letzten Jahren deutlich unter den Erwartungen lagen. Die Renditemöglichkeiten sind an ihre Grenzen gestossen und diese Tatsache bedroht direkt das Geld der Pensionskassenfonds.
Ganz anders hingegen das Umlageverfahren der AHV, bei dem die heutigen Beiträge die laufenden Renten finanzieren. Dieses System hat allen demografischen Veränderungen und ökonomischen Krisen getrotzt und sich bewährt.
Ein halbes Jahrhundert nach der Initiative für eine Volkspension, ist es an der Zeit, den Kampf für ein zukunftsfähiges System der Altersvorsorge zu verstärken! Die Partei der Arbeit schlägt vor, die berufliche Vorsorge (2. Säule, obligatorischer Teil) künftig in die AHV (1. Säule) zu integrieren und, um dem Verfassungsauftrag der Existenzsicherung gerecht zu werden, künftig eine Minimalrente von 4000 Franken festzusetzen.
Klarer Verfassungsauftrag
Es darf nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt viele RentnerInnen knapp am Existenzminimum leben müssen! Noch dazu wollen die Versicherungen und die Politik, dass der kollektive soziale Grundgedanke der AHV immer mehr der individuellen Vorsorge weicht. Gut erkennbar ist diese Stossrichtung bei den AHV-Ergänzungsleistungen. Diese wurden als «vorübergehende Massnahme» eingeführt. Sie sollen laut Merkblatt der AHV-Infostelle dort helfen, wo «die Renten nicht die minimalen Lebenskosten decken».
Bereits die vom Volk abgelehnte Reform «Altersvorsorge 2020» wollte die Ergänzungsleistungen als einen permanenten Bestandteil der AHV-Rente einführen, so quasi als 4. Säule. Aber die Altersrente hat laut Art. 12 Abs. b der Schweizer Bundesverfassung «den Existenzbedarf angemessen zu decken». Doch dieser Verfassungsauftrag wird nicht erfüllt.
Die Würde ist unantastbar
Warum werden nicht die Renten erhöht, sprich der Verfassungsauftrag erfüllt, anstatt Ergänzungsleistungen zu zahlen? Sozialversicherung inklusive Zusatzleistungen einerseits und Sozialhilfe anderseits sind schlicht zwei verschiedene Paar Schuhe: Die AHV-Rente ist ein generelles, für alle geltendes Recht. Alle haben darauf Anspruch und sie basiert auf dem Prinzip der Umverteilung. Bei den Zusatzleistungen sind der Anspruch sowie die Bemessung der Höhe allerdings von individuellen und komplexen Bedingungen abhängig. Sozialhilfe hingegen muss teilweise erbettelt werden, was für viele sehr beschämend ist. Es ist nicht zuletzt eine Frage der Würde, ob man von einer Rente lebt oder von der Sozialhilfe abhängig ist. Und die Würde des Menschen ist für die Partei der Arbeit unantastbar.
Die konkrete Umsetzung
Unser Vorschlag sieht vor, dass ein neues System der Altersvorsorge langsam aufgebaut wird, während gleichzeitig das alte System ausläuft. Ab einem bestimmten Zeitpunkt sollen keine neuen Beiträge mehr in die Pensionskassen einbezahlt werden. Die gesamten Beiträge von Erwerbstätigen und ArbeitgeberInnen fliessen dann in die neue AHV. Das bis dahin angesparte Kapital der Versicherten in den Pensionskassen bleibt bestehen; die Kassen verwalten es weiter und zahlen eine entsprechende Rente aus. So wird der Besitzstand aller Versicherten garantiert.
In der Übergangsphase berechnen sich die AHV-Renten einerseits nach der Anzahl Beitragsjahre in der alten AHV und andererseits nach der Anzahl Beitragsjahre in der neuen AHV. Sobald die Personen, die von Beginn ihres Erwerbslebens an ihre Beiträge in die neue AHV entrichtet haben, pensioniert werden, ist der Übergang zum neuen System der Altersvorsorge vollendet. Die AHV-Renten sollen aber schon innerhalb von zehn Jahren so angepasst werden, dass sämtliche Pensionierten einen Rentenbetrag (Pensionskasse eingerechnet) von mindestens 4000 Franken erreichen.
Es braucht einen radikalen Wechsel
Renten und Sozialversicherungen sind keine Almosen, sondern von der Verfassung garantierte Rechte und werden durch die Arbeit finanziert.
Wir fordern konkret:
- Den sofortigen Stopp sämtlicher Verschlechterungen der Sozialversicherungen und die Verstaatlichung der sozialen Vorsorge, um sie der demokratischen Kontrolle zu unterstellen
- Die Integration des obligatorischen Teils der zweiten Säule (Pensionskassen) in die erste Säule (AHV) und somit die Einführung der Volkspension
- Das Rentenalter 60 für alle sowie die Erleichterung der Frühpensionierung in Berufen mit schwerer körperlicher Arbeit ab 55 Jahren
- Eine Mindestrente von 4000 Franken
- Das Verbot jeglicher Form von Altersdiskriminierung
Und wir werden nicht ruhen …
bis mit der sozialistischen Gesellschaft alle Menschen in Würde leben und die Angst um die Versorgung der eigenen Person und der Familie ein Ende hat.