Dringliche Interpellation zum Formel-E- Rennen

Freie Fraktion AL, GaP, PdA (Luzius Theiler GaP)

  1. Die gegenüber den Organisatoren und der Öffentlichkeit als «Bewilligung» kommunizierte Zusage der Stadt vom 12. Oktober 2018 wurde später als nicht beschwerdefähige «interne Dienstanweisung» heruntergespielt. Die vorgeblich einzig beschwerdefähige Bewilligung wurde erst in der Rennwoche ausgestellt und auf Nachfrage am 19. Juni 2019 zugestellt. Demgegenüber erklärte Gemeinderat Nause im «Bund» vom 21. Oktober, er habe bereits im Oktober letzten Jahres der Gewerbepolizei den Auftrag erteilt, die Bewilligung auszustellen. Warum wurde den Organisatoren nicht eine verbindliche Frist bis zum Beispiel Februar 2019 zur Erfüllung sämtlicher Auflagen gesetzt? Warum liess sich die Stadt von den Organisatoren vorführen, bis in der Rennwoche kein Zurück mehr möglich war? War der Stadt die Verunmöglichung des Rechtsweges gegen die Bewilligung wichtiger, als die Durchsetzung der Auflagen?
  2. Ist der Gemeinderat bereit, künftig bei Grossanlässen die Bewilligung so frühzeitig auszustellen und zu publizieren, dass der Beschwerdeweg dagegen offen steht?
  3. Gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung ist die betroffene Bevölkerung in Belangen, die das Quartier besonders betreffen, in die Entscheidfindung miteinzubeziehen. Das offizielle Partizipationsorgan der Stadt, die Quav4, wurde jedoch erst nach dem «unwiderruflichen» Entscheid des Gemeinderates für die Durchführung des Rennens informiert und damit vor vollendete Tatsachen gestellt, was die Quartierkommission zu einem einstimmig gefassten Protest veranlasste. Kann der Gemeinderat zusichern, dass die Quartiere bei Gesuchen um Durchführung von Grossanlässen künftig vor dem Entscheid des Gemeinderates informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden?
  4. Auf Grund welcher Rechtslage wurde Quartierbewohnern mit einer Zutrittsberechtigung zu ihrer Wohnung (Resident Badge) genötigt, auf alle Klagerechte zu verzichten und die Bildrechte für kommerzielle Verwertung an die Organisatoren abzutreten?
  5. Die Zugangskontrolle wurde von privaten Sicherheitsleuten in polizeiähnlichen Uniformen mit Berner Wappen vorgenommen. Ist das zulässig?
  6. Warum werden kleine Veranstalter, z. B mit einem Stand am Zibelemärit, gemäss Art. 4 des Abfallreglements, verpflichtet, mit einem beträchtlichen Zusatzaufwand Mehrweggeschirr zu verwenden, während im E-Village an Ständen das Bier im Einweg-Plastikbecher ausgeschenkt wurde?
  7. Wegen des VIP-Aufbaus auf der Nydeggbrücke wurden viele Anwohner gezwungen, den Umweg über die Untertorbrücke mit grosser Höhendifferenz zu benutzen. Stimmt die Aussage des Tierparkdirektors in den Medien, dass dieser Aufbau nie bewilligt wurde? Wenn ja, warum wurden die Bauarbeiten nicht unterbunden?
  8. In verschiedenen Medienberichten bedauerten der Stadtpräsident, der Sicherheitsdirektor und BernMobil, dass Abmachungen von den Organisatoren nicht eingehalten wurden. Um welche Abmachungen handelte es sich?
  9. Wie sieht die provisorische Schlussabrechnung aus? Welche Kosten verbleiben, unter Einbezug der erlassenen Gebühren und der stadteigenen Aufwendungen, bei den Steuerzahlenden?
  10. Ist der Gemeinderat bereit, sich bei der betroffenen Bevölkerung für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen?

Begründung der Dringlichkeit:
Das Formel-E-Rennen hat zum Teil Wut, Verunsicherung und viele Fragen hinterlassen. Der Gemeinderat hat versprochen, über die Sommerferien Bilanz zu ziehen. Es ist wichtig, dass die Resultate und Schlussfolgerungen für die Zukunft möglichst rasch öffentlich diskutiert werden können.

27. Juni 2019