Beschwerde gegen das Titelbild des Magazins (Tagesanzeiger) Nr. 23 vom 10. Juni 2017. Eingereicht am 14.06.2017. Der Presserat hat noch nicht entschieden.
Ich bitte den Presserat, das Magazin für das Titelbild der Nr. 23 vom 10 Juni zu rügen. Auf der Titelseite wird Kim Kardashian in tierischer und sexualisierter Pose mit fast nacktem Hintern abgebildet. Das verletzt die Kodex-Ziffer Nr. 8 der „Erklärung der Pflichten der Journalisten und Journalistinnen“, die besagt, dass diskriminierende Anspielungen in Text, Bild und Ton aufgrund des Geschlechts verboten sind und die Menschenwürde zu respektieren ist.
Kim Kardashian wird auf diesem Bild sexualisiert und in pornographischer Weise objektifiziert, indem auf ihren Hintern und nicht auf ihre Person fokussiert wird und eine Reduktion der Frau auf dieses Körperteil stattfindet. Das Bild drückt Verfügbarkeit, Unterwürfigkeit und die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers aus.
Das in diesem Bild ausgedrückte Frauenbild ist in schwerwiegender Weise diskriminierend, weil durch die animalisierte Darstellung Kardashians als Tier im Freien, auf allen Vieren und mit Pelz ausstaffiert, direkte pornografische Assoziationen geweckt werden und der weibliche Körper durch diese herabgesetzt wird. Im Zusammenhang mit dem Zitat darunter, das den weiblichen Körper als herstellbar und erfolgsentscheidend thematisiert, untergräbt das Bild die Selbstachtung von Frauen durch die Gefahr der Verinnerlichung von unerreichbaren Ästhetik- und Verhaltensmassstäben und senkt die Hemmschwelle für Übergriffe und sexualisierte Gewalt an Frauen. Dass zudem von einem „perfekten Po“ gesprochen wird und Angaben über dessen Aussehen gemacht werden, ist Zeichen eines Normierungsdrucks, der neben der Verdinglichung des weiblichen Körpers ein weiteres sexistisches Element darstellt.
Das Bild ist unverhältnismässig, weil das Thema auch mit einem anderen, weniger störenden und frauenverachtenden Bild hätte illustriert werden können. Leider hat man sich beim Magazin aber vermutlich aus Vermarktungsgründen für dieses Bild entschieden.
Es ist kein rundfunkrechtliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet worden.
Mit freundlichen Grüssen,
Zora Schneider, Partei der Arbeit Bern (PDA)