STELLUNGNAHME ZUM NACHRICHTENDIENSTGESETZES (NDG)

Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS)
Zusammengefasst erweist sich die Bemerkung, dass mit dem Entwurf «keine Weiterentwicklung der bestehenden Rechtsgrundlagen» vorgenommen wird, als grosser Trugschluss ist. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne die bisherige Staatsschutztätigkeit gutheissen zu wollen – die 900’000 Fichen aus dem Kalten Krieg und die weiteren 200’000 (vgl. GPDel Bericht vom 30. Juni 2010) sind Warnung genug – ist doch unzweifelhaft, dass der Nachrichtendienst mit vorliegendem Entwurf eine völlig neue Funktion erhalten soll: Von einer defensiven Gefahrenabwehr hin zum offensiven Geheimpolizeiapparat. Solange das nicht zugegeben wird, kann keine öffentliche Diskussion geführt werden über das Verhältnis von Sicherheit/Kontrolle zur Freiheit – eine Diskussion, wie sie sich gerade angesichts der sich rasch verändernden europa- und weltpolitischen Lage einem jeden demokratischen Rechtsstaat aufdrängt. mehr…