PAROLEN DER PARTEI DER ARBEIT DES KANTONS BERN (PdA) ZU DEN ABSTIMMUNGEN VOM 9. FEBRUAR 2014

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN:

JA zum Bundesbeschluss über die «Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI)

NEIN zur «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung».

NEIN zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

 

KANTONALE ABSTIMMUNG:

NEIN zum Grossratsbeschluss vom 20. März 2013 betreffend die Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen


Ja zum Bundesbeschluss über die «Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI)

Die PdA unterstützt die FABI-Vorlage, zu einem leistungsfähigeren Bahnnetz führt und somit die ökologische und sinnvolle Mobilität fördert. Es ist dringend notwendig, den Bahnpassagieren mehr Platz zu bieten sowie den Fahrplan zu optimieren und auszubauen. Das wird erreicht, indem z.B. Autofahrende endlich bezüglich Steuerabzügen für Fahrtkosten bei der Bundessteuer den öV-Nutzenden gleichgestellt werden dank Deckelung der Beträge. Die PdA fordert kurzfristig einen möglichst niederschwelligen Zugang und längerfristig einen kostenlosen öffentlichen Verkehr für alle


NEIN zur «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»

Die PdAS lehnt diese sexistische und antisoziale Initiative kategorisch ab. Sexistisch, weil es ein Angriff auf das Abtreibungsrecht ist. Es wird somit ein fundamentales Recht infrage gestellt, das von der Frauenbewegung in einem langen Kampf für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen erkämpft worden ist. Antisozial, weil die Frauen mit einem geringen oder gar keinem Einkommen die grössten Verliererinnen dieser Initiative sind. Somit wird auch das Recht auf eine gesundheitliche Grundversorgung für alle in Frage gestellt.

Wie erwähnt, wurde das Abtreibungsrecht von der Frauenbewegung erkämpft, doch erst 2002 eingeführt, nachdem eine Volksinitiative mit 72,2 Prozent angenommen worden ist. Es ist daher ein noch ziemlich «frisches» Recht. In der aktuellen Krise ist es nun einfach, Argumente gegen dieses Recht aufzuführen, indem u.a. behauptet wird, dass durch die Initiative auch die Gesundheitskosten gesenkt werden – was jedoch der Realität nicht entspricht. Die PdAS sagt Nein zu dieser Initiative. Gleichzeitig fordert sie im Einklang mit den feministischen Bewegungen eine bessere Prävention: dies durch sexuelle Aufklärung ohne Vorurteile in der Schule sowie durch die Übernahme der Abtreibungskosten durch die Krankenkassen.


NEIN zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

Über Jahrzehnte hinweg hat die Schweiz die Migrationspolitik benutzt, um den Arbeitsmarkt, korrekter: die Arbeitslosigkeit, im Lande, zu regulieren. Die dazu benutzen Instrumente waren das Saisonnierstatut und die Kontingentierung. Seit der Einführung des freien Personenverkehrs im Jahre 2002, wurde von der Kontingentierung Abschied genommen. Dieser totale Wechsel der Migrationspolitik hat die Konkurrenz unter den ArbeiterInnen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt verstärkt. Wie wir gut zehn Jahre später feststellen können, sind die so genannten «flankierenden Massnahmen» nicht in der Lage, diese Entwicklung zu stoppen. Die PdAS verteidigt nicht den freien Personenverkehr, der vor allem dem Kapital dient und folgerichtig in den bürgerlichen Parteien und Economiesuisse überzeugte Befürworterinnen findet. Daher führt die PdAS nicht die gleichen Argumente gegen die SVP-Initiative ins Feld, wie es die Bürgerlichen und die SozialdemokratInnen tun (im Wissen, dass die Annahme der Initiative die restlichen Bilateralen in Gefahr bringen).

Wir lehnen die Initiative ab, weil sie fremdenfeindlich, rassistisch und eine Migrationspolitik anstrebt, welche für die ArbeiterInnen (SchweizerInnen, AusländerInnen und GrenzgängerInnen) noch schlimmer als die aktuelle ist. Es ist heute offensichtlich, dass Kontingente den Migrationsfluss nicht regeln können, jedoch sehr nützlich sind, um die Arbeitsbedingungen zusätzlich zu prekarisieren.

Die PdAS lehnt daher die Initiative kategorisch ab. Sie fordert einen besseren Schutz für alle ArbeitnehmerInnen in der Schweiz. Dies u.a. durch die Einführung eines Mindestlohns und durch verstärkte Kontrollen vor Ort für die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen. Nur diese Massnahmen ermöglichen die Bekämpfung des Lohndumpings.


Nein zur Verschärfung des Hooligan-Konkordats

Der bürgerliche Staat setzt vermehrt auf Repression gegen Minderheiten und Opposition. Dieses Mal richtet sie sich gegen eine grosse und gut organisierte Minderheit, die der Sportfans. Wer aber beschliesst ein Konkordat und was ist es überhaupt?

Als im Jahr 2007 die Fussball-Europameisterschaft und Eishockey-Weltmeisterschaft kurz bevorstanden, ergriff die eidgenössischen Parlamente (National- und Ständerat) die Panik und sie beschlossen einige verfassungsmässig fragwürdige Massnahmen wie Rayonverbote, Polizeigewahrsam, Meldeauflagen und Ausreisebeschränkungen für Gewalttäter sowie die Schaffung einer Hooligan-Datenbank. Da dies den Räten selber unheimlich war, führten sie diese Massnahmen nur zeitlich begrenzt ein. Das war frustrierend für die Überwachungsorgane, Repressionssysteme und reaktionären Politiker in der Schweiz. Es gibt aber einen Verein, welcher sich eben gerade aus diesen Kräften zusammensetzt, nämlich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Dort treffen sich die kantonalen Regierungsmitglieder, die zuständig sind für die Bereiche Justiz und Polizei, also Leute wie beispielsweise Hans-Jürg Käser (FDP), Norman Gobbi (Lega dei Ticinesi), Oskar Freysinger (SVP), Pierre Maudet (FDP), Beat Arnold (SVP)… Sie nahmen diese Massnahmen auf und entschieden, sie in einem Vertrag zwischen den Kantonen (Konkordat) weiter zu führen. Solche Konkordate sind in solchen Momenten ein äusserst beliebtes Instrument, weil sie die Demokratie mehr oder weniger aushebeln und so Massnahmen, welche umstritten sind, einfacher durchsetzen lässt. Denn die kantonalen Parlamente können nur Ja oder Nein zum Konkordat sagen, und wenn sie Nein sagen, gefährden sie das ganze Vertragswerk. Es ist also kein Wunder, dass es immer mehr solcher undemokratischer Konkordate gibt.

Aber sie hatten nicht genug. Trotz den in den letzten Jahren sinkenden Polizeieinsatzstunden (was wahrscheinlich eher auf die intensivere Fanarbeit als auf Repression zurückzuführen ist), wollen sie nun die Repression verstärken zum Beispiel mit der erleichterten Erteilung und Erweiterung von Rayonverboten oder der vorgeschriebenen Anreise mit dem Fanzug.

Höchste Regulierung und Unterdrückungen von nicht genehmen Minderheiten ist in Zeiten von Krisen nichts neues. Denn nicht nur weltweit, sondern auch in der Schweiz wachsen die gesellschaftlichen Widersprüche, und um einer Solidarisierung entgegen zu wirken, müssen Minderheiten als Sündenböcke an den Pranger gestellt werden. Es sind dies Ausländer, Arme oder die politische Opposition. So werden Anti-Wef-Demonstrierende prophylaktisch verhaftet und SozialhilfeempfängerInnen überwacht und kontrolliert. Das Misstrauen trifft aber nicht nur Minderheiten, sondern schlussendlich (fast) die ganze Bevölkerung. So werden vermehrt Überwachungskameras im öffentlichen Raum stationiert und das Internet wird grossflächig überwacht.

Aber nicht nur die Repression wird verstärkt, sie wird auch vermehrt privatisiert, was darauf hindeutet, dass die Herrschenden ihrem eigenen Staat nicht trauen. Zu beobachten z.B. bim Berner Bahnhofreglement, welches ermöglicht, dass Kontrollfunktionen an die privatrechtlich organisierte Securitrans AG übergeben werden können oder dass die städtischen Abfalldeponien von privaten Sicherheitsleuten überwacht werden.

Auch im vorliegenden «Hooligan-Konkordat» geht es um die Privatisierung. So soll es in Zukunft möglich sein, dass private Sicherheitsleute MatchbesucherInnen (auch völlig ohne Verdacht) am ganzen Körper abtasten dürfen, also auch im Intimbereich. Und schon heute ist es möglich, dass Rayonverbote aufgrund von Aussagen von Privaten ausgesprochen werden dürfen, also ohne eine richterliche Verurteilung.
Die Einführung dieses Konkordates ist also nicht als etwas Unabhängiges, Alleinstehendes zu betrachten. Sie gehört vielmehr in eine lange Liste von Massnahmen zur «Krisenbewältigung» des bürgerlichen Staates. Dieser verliert je länger je mehr seine Legitimation für viele Menschen, weil er immer offensichtlicher die Interessen der Reichen vertritt.

PS: Zum Thema «Interessen der Reichen vertreten»: Mit dem Hooligan-Konkordat kann der Alkoholkonsum im Stadion verboten werden, ausgenommen ist die VIP-Lounge.