Sowohl die Geschichte des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Gemeinde Bern wie auch das aktuelle Beispiel des Bauprojekts Stöckacker Süd weisen in eine eindeutige Richtung: Günstiger städtischer Wohnraum wird vernichtet zu Gunsten von Wohnungen für „gehobene“ Ansprüche und eine dementsprechend gutbetuchte Klientel. Damit verletzt der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik einerseits sein eigenes Reglement, das im Artikel 1 als Zielsetzung unmissverständlich festhält: „Die Gemeinde (…) fördert insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsbau, sorgt für die Erhaltung von preisgünstiger Bausubstanz (…).“ Andererseits macht sich der Fonds so zum Komplizen einer städtebaulichen Entwicklung, die zu einer Vertreibung schwächerer Einkommensschichten aus der Stadt Bern führt.
Im Interesse einer sozialen Stadtentwicklung ist dafür zu sorgen, dass sich der Umgang mit dem städtischen Wohneigentum strikt nach den Zielsetzungen des Fonds richtet. Dies impliziert, dass keine weitere Vernichtung günstiger Wohnungen zulässig ist. Im Fall von Sanierungen und unumgänglichen Rück- und Neubauten wäre folglich zu garantieren, dass kein mietgünstiger Wohnraum verloren geht.
In diesem Sinn wird der Gemeinderat beauftragt, dafür zu sorgen:
- dass keine mietgünstigen Wohnungen aus dem Eigentum der Stadt Bern vernichtet werden;
- dass bei Sanierungen und Rück- und Neubauten die Anzahl günstiger Wohnungen mindestens beibehalten wird;
- dass die Punkte 1. und 2. auch für Bauland gelten, das von der Gemeinde Bern im Baurecht abgegeben wird.
Begründung der Dringlichkeit:
Noch vor der Volksabstimmung vom kommenden Herbst muss in dieser Angelegenheit Klarheit herrschen, kommt dem Bauprojekt Stöckacker Süd doch bezüglich der städtischen Wohnbaupolitik eine wegweisende Bedeutung zu.
Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 5. Juni 2012