Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (Partei der Arbeit Bern):
Seit nun schon geraumer Zeit diskutiert der Berner Stadtrat in schöner Regelmässigkeit über die teilweise Neugestaltung des Personalreglements und des Reglements über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats. In einer 1. Lesung der Teilrevision wurde nun am 15. März dieses Jahres u.a. befunden, dass der Mindestlohn für die Angestellten der Stadt Bern Fr. 4000.- (mit einem 13. Monatslohn) betragen soll und dass die Löhne von Gemeinderat und Stadtpräsidium 102% bzw. 104% des höchsten Kaderlohns betragen.
Für den gesunden sozialen Menschenverstand ist es naheliegend, dass eine solche Regelung des Lohngefüges auch für alle Angestellten jener Betriebe gelten sollte, die sich als „ausgelagerte“ vollumfänglich im Besitz der Gemeinde Bern befinden. Ohne eine solche Gleichstellung in Sachen Lohn würde ein ganz erheblicher Teil der in der 1. Lesung vorgebrachten Argumente zugunsten einer Teilrevision hinfällig.
Dass es mit einer solchen Gleichstellung nicht weit her ist, hat eine breite Öffentlichkeit am 20. April 2012 aus den Medien erfahren: Die Kader von EWB und Bernmobil sind offensichtlich gleicher als gleich, wenn es um ihre Spitzenlöhne geht! Und die Politik, die sich den Mund rund um die Revision des Personalreglements fusslig reden darf, soll bezüglich der Lohnstruktur der ausgelagerten Betriebe rein gar nichts zu sagen haben – wie dann der Gemeinderat postwendend verlauten lässt.
Die Partei der Arbeit Bern geht von der offensichtlich naiven Idee aus, dass die Grundsätze, die der Teilrevision des Personalreglements zu Grunde liegen, für alle Angestellten von Betrieben, die sich im Besitz der Stadt Bern befinden, gelten müssen. Das umfasst für uns ausdrücklich sowohl Höchst- wie auch Mindestlöhne.
Aus diesem Grund will die PdA vom Gemeinderat wissen:
- ob – und allenfalls: wie – er die offensichtliche Ungleichstellung von städtischen und „ausgelagerten“ Angestellten demokratie-, sozial- und lohnpolitisch verantworten kann;
- ob er sich – und zwar nicht nur im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Teilrevision des Personalreglements und des Reglements über den Lohn der Mitglieder des Gemeinderats
des drohenden Verlusts an politischer Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen der Stadt Bern bewusst ist; - welche politischen Möglichkeiten er sieht, gerade den Eckdaten der Teilrevision bezüglich Mindest- und Höchstlöhnen endlich auch in den ausgelagerten Betrieben Geltung zu verschaffen.
Begründung der Dringlichkeit:
Im Hinblick auf die noch bevorstehende 2. Lesung der Teilrevision des Personalreglements und des Reglements über den Lohn der Mitglieder des Gemeinderats und die anschliessende Volksabstimmung haben Stimmvolk und Stadtrat ein Anrecht auf eine rechtzeitige Beantwortung der oben angeführten Fragen.
Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 22. April 2012