Keine nächtliche Schliessung des Uferwegs beim Bärenpark und keine weitere Einschränkung des öffentlich zugänglichen Raums!

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 16. Februar 2012

Klösterliareal: Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Klösterliareal / altes Tramdepotareal

Gäbe es den Bärenpark noch nicht, man müsste ihn gar erfinden: als planungs- und demokratiepolitisches Labor. Da darf man denn ohne zu erröten von der Vermählung zwischen private and public schwärmen, bei der die Öffentliche Hand nur gewinnen könne – und noch vor der Hochzeit sieht die Rechnung auf einmal ganz anders aus. Da kann man immer mal wieder auf die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten drücken – und drückt sich konsequent um einen behindertengerechten Zugang zum Park. Da bastelt man ein bisschen mit privaten Sheriffs und freiwilligen Rangers, als hätten wir mit PINTO nicht schon längst die sozialhygienische Wunderwaffe entdeckt. Da geht dann in der allgemeinen Betriebsamkeit schon fast unter, wenn der öffentlich zugängliche Raum am Aareufer jetzt markant eingeschränkt werden soll.

In seinem Vortrag verniedlicht der Gemeinderat die Auswirkungen der angestrebten Änderung der Überbauungsordnung. Etwas Anderes haben wir denn auch nicht wirklich erwartet. Das entspricht ja auch ganz exakt der bisher gefahrenen Strategie, „Unvorhergesehenes“ rund um den Bärenpark auszubügeln. Um Widersprüche in der Argumentation muss man sich da auch gar nicht gross kümmern. So spricht für die nächtliche Schliessung des Uferwegs, dass er kaum benützt wird – und wohl gerade deswegen oder trotzdem oder überhaupt eine zusätzliche Überwachung notwendig macht. Betroffen von der nächtlichen Schliessung wäre ein „ausserordentlich schöner Ort zum Verweilen auf den Sitzstufen am Aareufer“, wie der Gemeinderat beteuert. Und folglich besteht dann sicher „kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer durchgehenden Öffnung.“ Wer das nicht kapiert, hat wohl eine Lektion in politischer Logik verpennt. Keine Angst: Wir werden schon bald wieder die Gelegenheit haben nachzusitzen: nämlich wenn es um die nächste Runde im Bärenpark-Spiel gehen wird.

See- und Uferschutzgesetz, Strassenbaugesetz, Stadtratsbeschluss: Das lässt sich bei Bedarf alles interpretieren, zurechtbiegen, abwürgen. Das haben wir rund um den Bärenpark in den vergangen Jahren gelernt. Und wer immer noch begriffsstutzig sein sollte, kriegt halt noch eins übergezogen mit der ultimativen Keule der „tiergerechten Bärenhaltung“. Mögen es die Wächter der Definitionshoheit auch nicht gar so genau nehmen, wenn es um Zucht und Entsorgung dieser Tiere geht – das Argument erfüllt heute seine Funktion perfekt: Es stopft uns den Mund. Diese Rübe soll genügen und der Stadtrat brav zu tanzen beginnen.

Die Partei der Arbeit lehnt nicht nur die nächtliche Schliessung des Uferwegs ab. Wir stellen uns gegen jede weitere Einschränkung des öffentlich zugänglichen Raums. Wir stellen uns aber auch gegen die Ausgestaltung des Bärenparks als permanente Baustelle zum Ausreizen planungspolitischer Manipulationen. Mit der Ablehnung der Änderung der Überbauungsordnung sagen wir zugleich nein zur Salamitaktik, die wir uns seit längerer Zeit rund um den Bärenpark gefallen lassen müssen.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 16. Februar 2012