Geschäftsreglement des Stadtrats; Zuweisung zur Vorberatung

Geschäftsreglement des Stadtrats: Interfraktionelle Abänderungsanträge gemäss Art. 82; Zuweisung zur Vorberatung
Intervention der PdA Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 29.4.10

Wenn Möglichkeiten demokratischer Mitsprache und Einflussnahme beschnitten werden sollen, kann es nie zu früh sein, Gegensteuer zu geben. Aus exakt diesem Grund lehnt die PdA Bern die Überweiseung der interfraktionellen Abänderungsvorschläge an die Aufsichtskommission ab: Insbesondere die Neufassung der Artikel 57 und 58 zeugen vom Wunsch, politische Fragen mit reglementarischen Mitteln in den Griff zu kriegen.

In der Begründung für den neuen Art. 57 wird das Gespenst der Filibustertaktik beschworen, ohnen darauf hinzuweisen, dass für deren Wirksamkeit im hiesigen parlamentarischen System die Grundlage fehlt – so wie wir ja auch keine entsprechenden Regeln kennen und uns in den Voten doch recht beliebig wiederholen dürfen. Aber mal abgesehen von diesen institutionellen Voraussetzungen: Wer hätte denn hier drin überhaupt das Zeug zum echten Filibuster?

Wenn also dem wirkungsvollen Filibustern die institutionelle Basis fehlt – was will man denn nun eigentlich eindämmen? Ganz einfach: die parlametarische Debatte! Die unmittelbare und mündliche Auseinandersetzung, die doch – auch – davon lebt, dass wir einander antworten können. Und zwar: im Moment. Nicht im Voraus. Sonst könnten wir den Austausch von Stellungnahmen ja auf den Mail-Weg verschieben – wenn denn die Meinungen eh gemacht sind! Zumindest könnten wir uns so die Übersetzung von Manuskripten in den Dialekt und ihre Rückübersetzung in die Standardsprache – fürs Protokoll – ersparen.

Was der interfraktionelle Abänderungsantrag zu Art. 57 abklemmt, ist nicht das Ärgernis flauer Wortäusserungen – er stellt das parlamentarische Spiel in Frage, das halt eben seinen Sinn und Zweck darin findert, dass Meinungen, Haltungen, Interessen besprochen werden. Zu einer solchen kalten Liquidierung einer demokratischen Errungenschaft wird die PdA Bern nie Hand bieten!

Und das soll eine seriöse Rechnung sein? Oder wurde die gar ohne einige Wirte gemacht? Man rechne: Die Fraktionslosen äussern sich zu jedem Geschäft. Das bliebe doch wohl erlaubt? Man rechne: Was kommt da an Redezeit zusammen? Man verschone Sie und mich davon! Aber provozieren Sie uns nicht!

Mit dem Art. 58 betreten wir philosophisches Terrain und werfen ganz besonders delikate Fragen auf: Was ist ein Gegenstand und was ein Sachverhalt und wann bleiben die sich gleich? Diese Identitätsdiskussion möchte die PdA Bern dem Vizepräsidium und dem Ratssekretariat ersparen! Wer hat sich daran nicht alles schon die Zähne ausgebissen…

Dass gewisse Gegenstände immer mal wieder zur Sprache kommen, hat in erster Linie nichts mit künstlicher Verlängerung und Verschleppung der parlamentarischen Arbeit zu tun, sondern mit der Aktualität dieser Gegenstände – in den Augen derer, die diese Themen aufgreifen. Das ist ihr demokratisches Recht. Dafür sind sie schliesslich auch gewählt worden. Dieses Recht lassen wir uns – lassen wir niemandem nehmen! Die Rückweisung der Neufassungen von Art. 58 und 59 ist die Konsequenz.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 29.4.10