Teuerungsausgleich für SozialhilfeempfängerInnen

Postulat Rolf Zbinden (PdA):
Teuerungsausgleich für SozialhilfeempfängerInnen

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss SKOS-Richtlinien wird per 2010 nicht der Teuerung angepasst. Ausschlaggebend für diesen unsozialen Beschluss der SKOS sind die Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS). Gemäss den definitiven Zahlen des BFS beträgt die kumulierte Teuerung zwischen 2004 und 2008 für den SKOS-Index lediglich 1,37 Punkte. Für eine Einzelperson macht das rund 13 Franken aus. Bei einer vierköpfigen Familie sind es 28 Franken, das ist soviel, wie pro Tag für Lebensmittel zur Verfügung steht. Weil diese geringe Anhebung nicht im Verhältnis zum damit verbundenen administrativen Aufwand stehe, verzichtet die SKOS auf eine Anpassung des Grundbedarfs. Dass dieser Zustand unhaltbar ist, gesteht die SKOS auf ihrer Webseite selber ein. Zitat: „Um diese unbefriedigende Situation zukünftig zu verhindern, möchte die SKOS die Teuerung längerfristig mittels Automatismus anpassen“.

Besonders stossend ist, dass die geringe Erhöhung des Grundbedarfs zum Argument wird, den Teuerungsausgleich den SozialhilfeempfängerInnen vorzuenthalten, obwohl die SKOS in ihren Richtlinien eine regelmässige Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung vorsieht.

Gerade SozialhilfeempfängerInnen mit oder ohne Arbeit (im Kanton Bern leben 3‘100 Personen, die voll arbeiten und gleichzeitig auf Sozialhilfe angewiesen sind!) leiden unter der Teuerung der Lebensmittelpreise, weil diese Warenart den Grossteil ihrer Ausgaben ausmacht, während sie vom Preisrückgang bei langlebigen Konsumgütern nichts spüren, weil sie sich diese gar nicht leisten können.

Die PdA verlangt vom Gemeinderat, bei der SKOS zu intervenieren und darauf hinzuwirken:

  1. dass die gegenwärtigen Unterstützungsrichtlinien noch 2009 der Teuerung angepasst werden, ausgehend von den Indexwerten von Sommer 2004;
  2. dass ab 2010 in den SKOS-Unterstützungsrichtlinien eine Regelung des jährlichen Teuerungsausgleichs eingefügt wird.

5. 3. 09